"Füße vor!" - Neue AG will Verbesserung des Fußverkehrs in Lüneburg

"Füße vor!" heißt es in der Ende 2023 gegründeten neuen AG "Lüneburg zu Fuß". Beteiligt sind 10 Lüneburger Vereine und Initiativen, darunter ADFC, Behindertenbeirat, Blinden- und Sehbehindertenverband, Fuss e.V., Lebenshilfe, SoVD und VCD.

Salzstrasse, Lüneburg, Aktion 2. März 2024
Salzstrasse Lüneburg © Fuss e.V. Lüneburg

Forderung: Entflechtung von Fuß - und Radverkehr

Alle Menschen, auch Kinder, Bewegungsbehinderte, Menschen mit Kinderwagen, Blinde, Schwerhörige, sollen sich sicher, zuversichtlich und ohne Hürden auf den Gehwegen bewegen können, fordern die Beteiligten.
Fünf Forderungen haben sie aufgestellt.
Besonders wichtig aus ihrer Sicht:
Die Entflechtung von Fuß- und Radverkehr innerhalb der Stadt.

Mischverkehr wird weder Fuß- noch Radverkehr gerecht

"Wir sind auch begeisterte Radfahrer", erklärt Jonas Korn vom ökologischen Verkehrsclub VCD, "aber wenn sich Fuß- und Radverkehr den gleichen Weg teilen sollen, wird das keinem von beiden gerecht. Zu Fuß Gehende fühlen sich gestört und bedroht, Radfahrende müssen jederzeit mit unvorhergesehenen Bewegungen von zu Fuß Gehenden rechnen."
"Das ist auch eine Frage der Sicherheit", ergänzt Born. "Immer mehr sind mit E-Bike oder Lastenrad unterwegs, und die sind richtig schnell und schwer. Zusammenstöße oder auch nur Streifen beim Vorbeifahren können da richtig gefährliche Folgen für Fußgänger haben."

Zu Fuß Gehende fühlen sich unsicher und bedrängt

Reiner Netwall vom  Arbeitskeis  Lüneburger Altstadt e. V. liebt Lüneburg, besonders die schöne Altstadt, die von über 7 Millionen Tagestouristen jährlich zu Fuß erkundet wird. Aber: "Gerade in der Altstadt, mit den sehr schmalen Gehwegen kommt es häufig zu Gefahrensituationen", erklärt er.
"Hier muss ich mich oft an die Hauswand drücken oder schnell auf die Straße ausweichen, wenn mich Fahrradfahrer auf dem schmalen Gehweg bedrängen. Anwohnende, die den ersten Schritt aus ihrem Haus auf dem Gehweg machen wollen, erleben diese Gefahrensituationen täglich."

Fußverkehr mehr Geltung verschaffen

Die Schwachen, die Kinder, die Älteren und die Menschen mit Einschränkungen brauchen ihren geschützten Raum, um sich frei und sicher bewegen zu können, da sind sich die Mitglieder der AG einig. Sie wollen Aktionen durchführen, Aufklärungsarbeit leisten und alles in allem dem Fußverkehr mehr Geltung verschaffen.

Erste Aktion: Salzstraße Lüneburg am Samstag, 2. März 2024

Die erste Aktion der AG fand am Samstag, 2. März 2024, von 11-13 Uhr in der Salzstraße statt. Dort sind teils viel zu schmale Gehwege trotz hohem Fußverkehrsaufkommen. Der Fußverkehr weicht notgedrungen auf den Radweg aus (siehe Foto).
"Dort zwischen Grapengießerstraße und Lambertiplatz geht es ziemlich konfliktträchtig zu", stellt Britta Stegmann, Mitglied in der Vorbereitungsgruppe, fest.
"Wir wollen uns die Verkehrssituation anschauen und mit den Menschen, die unterwegs sind, ins Gespräch kommen." Interessierte sind herzlich eingeladen vorbeizuschauen und eine Rückmeldung aus ihrer Sicht zu geben.
„Zu geringe Wegebreiten bei hohem Verkehrsaufkommen programmieren hier Konflikte zwischen den beiden Verkehrsarten“, erklärt Erwin Habisch, Mitglied in der Vorbereitungsgruppe. “Zu Fuß Gehende fühlen sich gestört und bedroht. Radfahrende müssen ständig damit rechnen, dass ihnen Passanten in den Weg laufen. Damit wird man keiner Verkehrsart gerecht.“

5 Forderungen zur Stärkung des Fußverkehrs

Die Arbeitsgemeinschaft hat fünf Forderungen an die Verkehrsplanung in Stadt und Landkreis formuliert:

1. Hürden und Barrieren abbauen - ausreichendes Platzangebot für den Fußverkehr sichern

2. Fuß- und Radverkehr innerorts entflechten und Sicherheit von Fuß- und Radwegen verbessern

3. Die Position schwächerer Verkehrsteilnehmer:innen stärken und ein rücksichtsvolles Miteinander fördern

4. Konzept für den Fußverkehr in der Hansestadt entwickeln (Netzcharakter, Barrierefreiheit) und Beauftragte für Fuß- und Radverkehr ernennen

5. Fahrgastbeirat für den Busverkehr einrichten.


https://lueneburg.adfc.de/neuigkeit/fuesse-vor-neue-ag-will-verbesserung-des-fussverkehrs-in-lueneburg

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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