Radschutzstreifen

Radschutzstreifen als Fahrspur für Kraftfahrzeuge... © Erwin Habisch

Gefahrenquelle Radschutzstreifen im Moldenweg

Gut gemeint ist manchmal das Gegenteil von gut – so im Moldenweg zu sehen. Wer glaubte, es würde sich zurecht ruckeln, sieht sich nach mehr als zwei Jahren getäuscht. Ende März 2023 ist die Situation in Stoßzeiten gefährlicherer als je zuvor.

Am 30. März 2023 gilt hier gegen 16 Uhr: Kein Radfahrer kommt durch.

An der Stöteroggestraße beginnend hat man im oberen Teil einen rot eingefärbten Schutzstreifen, im unteren Teil einen Radfahrstreifen abmarkiert. Die Wegbreite schwankt zwischen 1,90 und 1,24 Metern. Im Bereich eines PKW-Parkstreifens auf der Gegenspur verschwenkt der Schutzstreifen zwei Mal (vorher und nachher - siehe Foto) mit sehr kleinem Radius, was angesichts des erheblichen Gefälles ausgesprochen gefährlich ist.

Der Sicherheitsstreifen zwischen Fahrradstreifen und PKW-Parkstreifen ist nur um die 60 cm breit (55 - 65 cm / abschüssig schmaler werdend) - viel zu wenig zum Schutz vor Dooring-Unfällen. Zur Verhinderung solcher Unfälle verlangt das OVG Lüneburg in einem Grundsatzurteil von Radfahrern mindestens 1 Meter Abstand zu parkenden PKWs zu halten.
Parkplätze sind hier anscheinend wichtiger als die Sicherheit von Radfahrenden.
Die meisten Autofahrer kapieren auch nach mehr als zwei Jahren nichts und fahren auf dem Radschutzstreifen (siehe Bilderfolge).

Im unteren Teil beträgt die Breite des Radfahrstreifens auf den letzten ca. 50 Metern nur 1,24 Meter. Dafür gibt es dort aber drei Richtungsfahrspuren zur Kreuzung mit der Hamburger Straße für Pkw. Fahrradfreundlich sieht anders aus.

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Radschutzstreifen im Moldenweg wird missachtet

Hoppla, jetzt komm' ich...

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Radschutzstreifen Moldenweg

Kein Radfahrer kommt auf dem Radschutzstreifen durch...

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Radschutzstreifen Moldenweg - Gefahrenquelle statt Schutz

Autofahrer blockieren durchgängig den Schutzstreifen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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